Mit Ablauf des 31.12.2008 kommt wird die Abgeltungssteuer in Deutschland eingeführt. Sie hat einscheidende Folgen für jeden Kapitalanleger. Was bedeutet die Abgeltungssteuer für Ihre Geldanlage und welchen Kosten müssen Sie im Jahr 2009 rechnen?
Die Abgeltungssteuer in im Zug der Unternehmenssteuerreform 2008 beschlossen worden. Sie sieht vor, dass alle Erträge aus Kapitalvermögen künftig zu versteuern sind. Dazu zählen nicht nur wie bisher Zins- und Dividendenerträge und Erträge aus Veräußerungsgeschäften innerhalb der Haltefrist, sondern alle Arten der Kapitalerträge auch aus Aktienverkäufen sogar wenn diese über Jahre gehalten werden. Anleihen, Wertpapiere und auch Zertifikate sind künftig steuerpflichtig.
Die Besteuerung bietet ein Wahlrecht. Jeder Steuerpflichtige hat die Wahl sein Kapital mit dem perösnlichen Steuersatz oder mit 25% Abgeltungssteuer zu versteuern. Liegt er aber mit seiner Steuerprogression über 25% muss er mindestens die Abgeltungssteuer zahlen. Steuerzahler die unter dem Satz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer liegen, können Ihre Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Die Kapitalerträge werden künftig sofort versteuert und werden von der depotführenden Bank sofort abgeführt. Danach müssen diese Erträge aber nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Künftig können Verluste aus gleichen Einkommensarten auch steuerlich geltend gemacht werden. Wer diese will und einen Verlust realisiert hat, kann sich von der Bank einen Verlust bescheinigen lassen und Ihnen einer seiner Banken vorlegen, wo ein Gewinn entstanden ist.
Von der Reform profitieren insbesondere Anleger die mit Ihrer Steuerprogression über dem Satz von 25% liegen und hauptsächlich in festverzinsliche Wertpapiere investieren, denn Sie werden nur mit 25% besteuert und nicht dem individuellen Steuersatz.