Können auch geringfügig Beschäftigte die staatlichen Vorsorgezulagen der Riester-Rente erhalten? Worauf kommt es dabei an und worauf sollte man unbedingt achten, wenn man die Zulage behalten will?
Auch geringfügig verdienende Beschäftigte können die Riesterzulage erhalten. Wichtig dabei ist aber, dass Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit gegenüber Ihrem Arbeitgeber verzichten. Zwar gewährt die Zulagenstelle auch in den meisten Fällen ohne Verzicht die Zulagen, bei einer spätern Prüfung kann es aber sein, dass die Förderung zurückgefordert wird. Wer also als geringfügig Beschäftigter die Riesterzulage erhalten will, sollte einen Verzicht gegenüber seinem Arbeitgeber erklären.
Die Riester-Rente bietet neben der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge heute eine attraktive Form der Altersvorsorge. Gerade unter dem Aspekt der Abgeltungssteuer die ab dem 31.12.2008 gilt, ist die geförderte Rente interessant.