Wer im Berufsleben steht und mit dem monatlichen Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten muss, sollte auf keinen Fall auf den Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten.
Doch nicht nur diejenigen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen, müssen sich Gedanken um ihre Zukunft machen, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen.
Auch Studenten, Auszubildende und Hausfrauen sind hart getroffen, wenn sie vor dem Aus stehen.
Grundsätzlich besteht für diese Gruppen kein gesetzlicher Schutz, oder er fällt verschwindend gering aus. Denn zu den Voraussetzungen, überhaupt in den Genuss einer Invalidenrente zu gelangen gehört, dass man wenigstens fünf Jahre lang eingezahlt haben muss.
Dabei sollte niemand aus den Augen verlieren, dass es jeden treffen kann und dies unabhängig vom Alter.
Auch wenn alle vom medizinischen Fortschritt profitieren können, steigen die Fälle schwerer Erkrankungen enorm an.
Versicherer haben sich daher verstärkt den Zielgruppen gewidmet, die zwar berufs- jedoch nicht erwerbstätig sind. Konkret bedeutet dies, dass sich Auszubildende und Studenten für den Beruf absichern können, in dem sie ursprünglich arbeiten wollten. So zahlen die Versicherer im Schadensfall eine Rente, auch wenn nie in dem gewählten Beruf gearbeitet wurde. Dagegen haben sich andere Versicherungen darauf verlegt, lediglich eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu zahlen. Dann besteht ein Anspruch nur, wenn auch kein anderer Beruf mehr ausgeübt werden kann.
Zu den besonderen „Fällen“ gehören Hausfrauen und Hausmänner.
Sie sind meist rund um die Uhr berufstätig, ohne dass sie dafür ein Einkommen beziehen. Für diesen Personenkreis bieten einige Berufsunfähigkeitsversicherungen ein besonderes Angebot: so wird auf der Basis einer professionellen Haushaltshilfe versichert. Fällt der Versicherte krankheitsbedingt aus, gilt er als finanziell abgesichert und kann im Leistungsfall von dem Geld eine solche Hilfe bezahlen.