Die Zuteilung eines Bausparvertrages gehört zu den erforderlichen Voraussetzungen, wenn man in den Genuss des zinsgünstigen Bauspardarlehens gelangen will.
In der Regel gibt es keine Vorgaben, wenn es um die Laufzeit eines solchen Vertrages geht. Wartet man jedoch auf die Zuteilung gilt, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten aufweisen muss.
Mit seinem individuellen Sparverhalten kann der Bausparer aktiv Einfluss auf die Zuteilung nehmen. Zuvor sollte man jedoch einen schriftlichen Zuteilungsauftrag stellen. Zu den erforderlichen Zuteilungsvoraussetzungen gehört das Ansparen von 40 bis 50 Prozent der gesamten Bausparsumme, die man beim Vertragsabschluss mit seiner Bausparkasse vereinbart hat. Die Höhe der Bausparsumme sollte sich an den Gesamtkosten des Objektes orientieren, um gezielt darauf hin sparen zu können.
Konnten alle Bedingungen erfüllt werden, erhält der Bausparer eine Zuteilungsnachricht und spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte man wissen, ob ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden soll.
Will der Sparer auf sein Bausparguthaben zugreifen und dies innerhalb der Bindungsfrist, müssen der jeweiligen Bausparkasse Nachweise für die Verwendung von wohnwirtschaftlichen Zwecken erbracht werden, wenn man nicht Gefahr laufen will, seine Prämien wieder zurück zahlen zu müssen. Außerhalb der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren sind entsprechende Nachweise nicht erforderlich und der Sparer kann frei darüber verfügen.
Will der Sparer auf seine Zuteilung verzichten, kann er seinen Vertrag erneut zu einem anderen Stichtag für eine Zuteilung vormerken lassen. Der Bausparvertrag bleibt dann zu den gleichen Bedingungen als Sparvertrag bestehen.
Soll lediglich das Guthaben ausgezahlt werden, wird grundsätzlich das Bauspardarlehen über einen bestimmten Zeitraum nach einer Zuteilung kostenfrei bereit gestellt.
Zum Plus des Bausparens gehört auch, dass die Sparrate flexibel verändert und auf die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse abgestimmt werden kann.
Natürlich erklärt sich von allein, dass das Einzahlen kleiner Beträge zu einer Verlängerung der Laufzeit führt. Wer die Zeit verkürzen will sollte, gemäß den geltenden Bedingungen des jeweiligen Bausparinstitutes, auch Sonderzahlungen
leisten.
Wird das Darlehen früher benötigt als eigentlich geplant, können höhere Sparraten geleistet werden oder der Bausparer nimmt die Möglichkeit in Anspruch, eine Zwischen- oder Vorfinanzierung durch die Bausparkasse vornehmen zu lassen. Hierbei punktet die Kasse, die günstige Konditionen bietet.