Nicht nur private Krankenversicherungen können spezielle Tarife anbieten, auch den gesetzlichen Krankenkasse ist es seit knapp einem Jahr möglich, ihren Mitgliedern eine Fülle unterschiedlicher Tarifmodelle anbieten zu können. Doch wer sich eine erhöhte Tranparenz davon erhofft, wird mit dem gleichen Tarifdschungel zu kämpfen haben wie Privatpatienten.
In erster Linie werben gesetzlichen Krankenkassen mit Kostenersparnissen. Selbstbehalte bei ärztlichen Behandlungen werden mit Prämienrückerstattungen belohnt. Doch hierbei gilt zu bedenken, dass es unter Umständen für den Versicherten teuer werden kann, wenn doch eine Behadnlung notwendig wird. Grundsätzlich liegt der Selbstbehalt höher, als die in Aussicht gestellte Rückerstattung.Der Tarif, der mit Beitragsrückerstattungen lockt, wenn der Krankenkasse keine Kosten verursacht wurden, sollte sich ein genaues Bild über seine gesundheitliche Verfassung machen. Oftmals ist man kranker als man denkt und kalkuliert diese Tatsache bei der Tarifwahl nicht ein.
Zu den Gefahren die damit verbunden sind gehört auch, dass Geringverdienende Geld einsparen wollen und dies zu Lasten der Gesundheit geht, wenn man nicht oder nicht rechtzeitig einen Arzt aufsucht, um den Tarif nicht zu belasten. Jedoch sind Vorsorgeuntersuchungen kostenfrei möglich, ohne das Versicherungskonto zu belasten.
Nicht zu unterschätzen ist jedoch die Tatsache, dass diese speziellen Tarife auch immer mit einer Bindung an die jeweilige Krankenversicherung verbunden ist. In der Regel gilt eine dreijährige Frist. Das Wahlrecht, das unter anderem Umständen gilt, wird den auf diese Weise versicherten Mitgliedern also verwehrt.