Was viele Eigenheimbesitzer noch gar nicht wissen, gehört bei einigen Banken bereits zum alltäglichen Geschehen: der Kreditverkauf.
Dabei wechseln nicht nur Darlehen den Besitzer, die nicht regelmäßig bedient wurden, sondern auch solche, auf die regelmäßig monatliche Raten geflossen sind. Seit rund fünf Jahren gibt es hierzulande bereits den sogenannten Kreditverkauf. Banken und Sparkassen, die ihre Bilanzen aufpeppen oder ihr Eigenkapital entlasten wollen, verkaufen an ausländische Investoren und Investmentbanken die Darlehen ihrer oftmals ahnungslosen Kunden.
Leider sind die Betroffenen den neuen Gläubigern hilflos ausgeliefert. Doch sollte man im Zweifelsfalle bei einer Verbraucherberatungsstelle nachfragen und sich Rat einholen.
Im Vorfeld kann nur jedem künftigen Darlehensnehmer geraten werden, seiner Bank keine Blankovollmacht für einen Darlehensverkauf auszustellen. Doch leider zeigt die Praxis, dass es bereits viele Verträge gibt, die mit einer solchen Klausel ausgestattet sind. Damit stimmt der Kunde zu, dass die Bank die Kreditforderung wie auch die Sicherheiten an Dritte weiter veräußern darf.
Schlechte Karten hat auch grundsätzlich derjenige, der sich nicht um eine Anschlussfinanzierung kümmert und nach einem günstigeren Geldgeber sucht. Wurde der Kredit an einen Investor verkauft, der in Deutschland keine Darlehen für Immobilien vergibt, muss generell damit gerechnet werden, ein ungünstiges Prolongationsangebot offeriert zu bekommen.
Doch, so hoffen die meisten, soll mit dieser Praxis bald Schlus sein, den auch der Gesetzgeber hat Bedenken angemeldet und sieht einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.