Was längst überfällig war, ist seit dem 1. Januar 2008 Fakt: das neue Versicherungsvertragsgesetz greift und bietet einen verstärkten Verbraucherschutz gegenüber allen Versicherten.
So muss die Beratung ab sofort genau dokumentiert werden und gibt ein Versicherungsmakler falsche Informationen heraus, haftet der jeweilige Versicherer dafür. Auch mit Leistungsverweigerungen der Versicherungsgesellschaften ist es vorbei. Hier schaut der Gesetzgeber genau hin. Dennoch sollte jeder, der auf der Suche nach einer bestimmten Versicherung ist, eingehende Vergleiche unternehmen, bevor man sich vertraglich bindet. Sieht man sich das Versicherungsverhalten insbesondere der Bundesbürger an, kommt schnell zutage, dass viele entweder falsch, oder überversichert sind. Oftmals entsprechen die Versicherungen innerhalb eines Haushaltes nicht dem eigentlichen Bedarf. Doch die wenigsten Verbraucher kennen sich im Dschungel der Versicherungen aus, um beurteilen zu können, welcher Schutz individuell nötig ist. Damit soll jetzt Schluss sein, da Makler nun alle Kunden gleichermaßen eingehend beraten und informieren zu müssen.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll somit dazu beitragen, die Transparenz zu erhöhen. In erster Linie beziehen sich die Bedingungen für Neuabschlüsse in diesem Jahr. Für alle weiteren Verträge soll das neue VVG erst ab Januar 2009 greifen. Doch haben sich viele Versicherungsgesellschaften jetzt schon dazu bereit erklärt, die neuen Konditionen für alle Verträge geltend zu machen.
Naturgemäß sind Versicherungsmakler darauf aus, so viele Verträge wie möglich zu verkaufen, um Provisionen einstreichen zu können. Doch müssen sie, laut neuer Regelung, auch dem Kunden zweifelfrei belegen können, warum ein bestimmter Versicherungsschutz notwendig ist.
Berät der Vermittler wissentlich falsch oder unvollständig, kann der Verbraucher Regress anmelden. Für entstandene Kosten kommt dann nicht mehr der Versicherte auf, wenn fehlerhaftes Verhalten von Seiten der Versicherung nachgewiesen werden kann.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz, das ein fast hundertjähriges Gesetz ablöst, bringt vielen Versicherungen ein Plus an Aufwand, jedoch dem Versicherungsnehmer nur mehr Rechte in Sachen Verbraucherschutz und Transparenz.