Nach wie vor gehört der klassische Bausparvertrag zu den sicheren Standbeinen einer Immobilienfinanzierung. Doch spielen die Konditionen, die zum Erwerb eines zinsgünstigen Bauspardarlehens führen, eine wichtige Rolle.
Allem voran steht die Zuteilung. Grundsätzlich hat eine Bausparvertrag keine festen Laufzeiten, doch wer in das Zuteilungsverfahren aufgenommen werden will, muss wenigstens über einen Zeitraum von 18 Monaten den Vertrag besparen. Erforderlich ist für eine erfolgreiche Zuteilung auch das Ansparen einer Mindestsumme von 40 oder 50 Prozent von der gesamten Bausparsumme. Bereits beim Vertragsabschluss sollte der Bausparer eine realistsiche Summe festlegen, um auch zeitnah zum Bau- oder Kaufvorhaben das Darlehen nutzen zu können.
Die Höhe der angesparten Summe im Zusammenhang mit der Spardauer nehmen dann Einfluss auf die Zuteilung.
Bausparkassen vergeben zu bestimmten Zuteilungsstichtagen sogenannteBbewertungszahlen. Sind alle Kriterien erfüllt, kann ein Bauspardarlehen beantragt werden.
Will man darauf jedoch verzichten, kann man sich auch sein Guthaben auszahlen lassen. Doch muss dafür die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren eingehalten werden, wenn man nicht auf alle staatlichen Zulagen und Prämien verzichten will. Eine Auflösung des Vertrages ist dann unproblematisch, wenn Nachweise über eine wohnwirtschaftliche Verwendung erbracht werden können. Nach dem Ablauf von sieben Jahren steht dem Bausparer sein Guthaben zur freien Verwendung.
Wurde eine entsprechend hohe Bewertungszahl vergeben, muss ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Zudem muss die Bausparkasse erfahren, ob ein Vertrag gekündigt werden soll, oder ein Bauspardarlehen beantragt wird.
Wurde der Zuteilung nicht stattgegeben, nimmt der Vertrag automatisch an weiteren Zuteilungesverfahren statt, ohne dass ein neuer Antrag vom Bausparer gestellt werden muss.