Viel öfter als man denkt, können schon Kinder ins Abseits gestellt werden, weil körperliche Einschränkungen, verursacht durch Unfälle und Krankheiten, die Zukunft in Frage stellen.
Tritt ein Schadensfall ein, müssen Krankenversicherungen und öffentliche Hilfen zwar eine Grundsicherung gewähren, wenn es um die schulische Ausbildung und eine medizinische Versorgung geht, doch bleiben für die Eltern noch enorme Kosten übrig.
Dazu gehören der Umbau zu einer behindertengerechten Wohnung und zusätzliche Hilfsmittel. Zusätzliches Geld kann dann weiter helfen, um das Leben mit einem behinderten Kind auch auf einem bestimmten Standard zu halten. Doch sind es weniger Unfälle, die dazu führen. In den meisten Fällen liegt eine schwere Erkrankung vor, die dem Kind sogar eine berufliche Ausbildung nicht ermöglicht.
Dann kann selbst im Erwachsenenalter nicht für den eigenen Lebensunterhalt gesorgt werden und wer dann auf eine gesetzliche Unterstützung hofft, muss mit hohen Abstrichen rechnen. Zur staatlichen Grundsicherung gehören rund 400 Euro monatlich plus einer Mietzahlung. Wer dann durch eine Kinderinvaliditätsversicherung abgesichert war, kann dann lebenslang mit einer monatlichen Rente rechnen, deren Höhe bereits beim Vertrgasabschluss festgesetzt wird.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall in diese Sitaution geraten ist. Somit liegt mit dem Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung ein viel umfassenderer Schutz vor, als mit einer reinen Unfallversicherung.
Jedoch gehören auch gesundheitsrelevante Fragen beim Abschluss einer solchen Versicherung dazu. Wer hierbei nicht bei der Wahrheit bleibt, muss im Versicherungsfall mit Leistungskürzungen oder gar einer Verweigerung rechnen.
Vergleiche machen auch bei einer Kinderinvaliditätsversicherung Sinn. Einige Versicherer vergeben gar Rabatte, wenn zeitgleich mehrere Kinder einer Familie abgesichert werden.
Schließen Paten oder Großeltern eine Versicherung ab, können die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Eltern schöpfen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen in ihrer Steuererklärung meist schon durch eigene Krankenkassenbeiträge aus.