Sogar das solideste Haus kann beschädigt werden. Ein starker Sturm deckt das Dach ab, Regen und Hagel geraten ins Dachgeschoss, Wasser fließt durch Decken und Wände. Durch einen Zimmerbrand ist die Holzdecke beschädigt und muss ersetzt werden.
Bei Schäden die bei Feuer, Leitungswasser und Sturm auftreten können, tritt die Wohngebäudeversicherung ein. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Hauses. Um eine Unterversicherung zu vermeiden ist es üblich, das Haus zum gleitenden Neuwert zu versichern. Dann werden Versicherungsschutz und Beitrag automatisch den Veränderungen der Baupreise angepasst. Im Ernstfall wird der Schaden dann voll ersetzt.
Als Alternative bieten einige Versicherer den Abschluss einer Gebäudeversicherung auf der Basis des neu entwickelten Wohnflächenmodells an. Das Versicherungssumme wird dann pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt.
Der Versicherungsschutz wird bei der Wohngebäudeversicherung meistens im Paket angeboten. Es besteht auch die Möglichkeit, die einzelnen Gefahren separat abzusichern.
Viele Versicherer bieten zusätzlich die Absicherung der sogenannten Elementarschäden wie z.B. durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Erdfall an, die gesondert vereinbart werden können. Hier spielt die Lage des Hauses eine entscheidende Rolle bei der Prämienberechnung, in der Regel lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Anbieter immer.
Schäden und Gefahren die in der Wohngebäudeversicherung versichert sind, sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder seiner Teile/ Ladung, Leitungswasser, Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, Frostschäden an sonstigen leitungswasserführenden Einrichtungen, Sturm und Hagel.
Elementarschäden als zusätzliche Erweiterungen
Diese Elementargefahren können darüber hinaus versichert werden: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Erdrutsch und Lawinen.
Nicht versicherte Schäden
Versicherungsschutz gilt in der Regel nicht bei Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind, die durch Kernenergie entstanden sind, Senkschäden, sofern nicht per Klausel mitversichert, Kurzschluss und Überspannungsschäden, sofern nicht per Klausel mitversichert, bzw. durch Brand oder Explosion entstanden. Schäden an versicherten Sachen, solange das Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, durch Plantsch- oder Reinigungswasser, durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache hierfür war, Schwamm, Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.
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