(OVB) Wenn Eheleute gemeinsam ein Darlehen aufnehmen, versuchen sich Banken oft schadlos an einem der Partner zu halten, wenn der andere finanzielle Probleme hat. Aber so einfach geht das nicht. Dies zeigt etwa eine Entscheidung vom Landgericht (LG) Mainz unter dem Aktenzeichen 5 O 63/06.
Im vorliegenden Fall hatten Eheleute einen Bausparkredit von mehr als 200.000 Euro aufgenommen. Die Ehe ging wenig später in die Brüche, der Mann übernahm daraufhin den Schuldendienst. Als er in finanzielle Schwierigkeiten geriet, wandte sich der Darlehensgeber an die geschiedene Frau mit der Aufforderung, für ihren Exmann einzuspringen. Das jedoch durfte die Kasse nicht, entschieden die Mainzer Landrichter. Begründung: Dies hätte zu einer finanziellen Überforderung der Frau geführt.
In die gleiche Richtung tendiert eine Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden unter dem Aktenzeichen 12 U 1394/06. Erneut hatte ein Ehepaar einen Kredit aufgenommen, diesmal waren es 10.000 Euro. Und einmal mehr entschied ein Gericht, dass die Frau für die Schulden nicht mithaften braucht. Auch hier hätte, wenn die Frau dies müsste, eine finanzielle Überforderung vorgelegen. Die Frau verdiente nämlich nur rund 10.000 Euro - im Jahr.