Der Automobilclub ADAC rät gegen die Werkstattbindung bei Neufahrzeugen und Leasing-Wagen. Sie wäre nicht immer vorteilhaft.
Durch die Werkstattbindung für Neu- und Leasingfahrzeuge bei der Kfz-Versicherung ist es möglich, die Beitragslast zu reduzieren. So müsste sich der Versicherte nach einem Schaden nicht an die nächstgelegene, sondern an die vertraglich vereinbarte Werkstatt wenden. Diese Verpflichtung macht zum Teil eine Beitragsersparnis von 15% aus.
Doch der ADAC rät dennoch von solchen Vereinbarungen ab. Nicht nur, weil die Anordnung bei Leasingfahrzeugen Vertragsbruch bedeuten könnte, weil der Hersteller der Marke eine Vertragswerkstatt verlange, sondern auch, weil das Werkstattnetz des Versicherers eventuell nicht so engmaschig ist und im Schadensfall erst unzählige Kilometer verfahren werden müssen. Letzteres wäre weniger tragisch, wenn der Vertrag einen Fahr- bzw. Abschlepp-Dienst beinhaltet. Wer dennoch einen solchen Tarif im Auge hat, der sollte darauf achten, dass es sich um zertifizierte Werkstätten handelt.