Rechtsschutzversicherung zu oft in Anspruch genommen? Bei Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung geschwindelt? Haftpflichtschäden fingiert? Versicherungsbetrug und was danach aussieht, das ist Grund genug, um auf der schwarzen Liste zu landen.
Wer Versicherungsbetrug begeht und wer dabei erwischt wird oder wer einen Betrugsversuch unternimmt oder aber wer verdächtig ist, der kann in der sogenannten schwarzen Liste, einer zentralen Hinweis- und Informationsdatei der Versicherer (HIS), eingetragen werden. Das hat Folgen. Sollte man etwa in einer bestimmten Zeit zu oft den Rechtsschutzversicherer bemüht haben, so ist es möglich, dass er die Kündigung ausspricht, den Vielkläger auf die schwarze Liste setzt und ein erneuter Versicherungsschutz für diesen schwer zu bekommen ist, weil aus irgendeinem Grund jeder neue Versicherer bei Antrag ablehnt.
Ab übermorgen ist es jedoch zumindest so, dass der vermeintliche Betrüger über den Eintrag in die Liste informiert wird. Bislang war das nicht der Fall, so konnte man sich zum Sachverhalt auch nicht äußern und auch eine Einsicht in die Liste oder Datei durfte nicht vorgenommen werden. Nun soll aber das Einholen einer Selbstauskunft möglich werden.