Seit letztem Jahr müssen Rürup-Renten-Produkte von der BaFin zertifiziert werden, um die steuerliche Förderung zu erhalten. Anleger können dadurch bis 72 Prozent der eingezahlten Beiträge bis zu 20.000 Euro steuerlich geltend machen. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz bis auf 100 Prozent an.
Bereits geschlossene Rürup-Renten-Verträge müssen nun nachträglich zur Zertifizierung vorgelegt werden. Um die steuerliche Förderung zu erhalten, besteht die Möglichkeit, die Vertragsklauseln soweit anzupassen, bis diese den Bedingungen des Staates entsprechen. Verweigern Kunden diese Anpassung, können ihnen ihre bisherige Förderungen, aus vorangegangenen Jahren, wieder aberkannt werden und sie müssen sie zurückzahlen.
Jedoch sollten Anleger auch nicht blauäugig alles unterschreiben, was ihnen die Anbieter vorlegen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Statt dessen gilt, genau wie beim Vertragsabschluss, die Klauseln eingehend zu prüfen, damit die Anbieter nicht nachteilige Klauseln im Nachhinein einfügen können.