Beim Zinsvergleich alle Faktoren heranziehen
Wenn der zukünftige Bauherr oder Käufer Vergleichsangebote verschiedener Geldgeber einholen will, sollte er sein Augenmerk auf die wichtigsten Faktoren lenken, um von einer maßgeschneiderten Baufinanzierung profitieren zu können.
In erster Linie sei davor gewarnt, den Effektivzins als einzigen und wichtigsten Bemessungsfaktor zu werten.
Denn dieser allein sagt noch nichts über die Qualität eines Baudarlehens aus.
Denn im ausgewiesenen Effektivzins finden sich noch nicht all die Kosten, die ebenso enorm zu Buche schlagen können: die Nebenkosten eines Bau- oder Kaufvorhabens.
Dazu gehören unter Umständen Schätzkosten, Kontoführungsgebühren, Teilauszahlungszuschläge und Bereitstellungszinsen.
Erst, wenn der Darlehensnehmer darauf besteht, den so genannten tatsächlichen Effektivzins zu erfahren, erhält er wichtige Angaben zu den gesamten Kosten, die auf ihn zukommen.
Nach der Preisangabenverordnung wird der Effektivzins aus dem Nominalzins (Vertragszins) und festgelegten Zusatzkosten ermittelt. Erst, wenn ein ausführlicher Tilgungsplan vom Geldgeber erstellt worden ist, der die Höhe der Restschuld am Ende der Zinsbindung ausweist, kann man diesen dazu verwenden, ihn mit Konkurrenzangeboten vergleichen zu können.
Allerdings zeigt die gängige Praxis, dass die meisten Kreditinstitute einen solchen Tilgungsplan erst nach dem Abschluss eines Darlehensvertrages auf den Tisch legen. Wer da Hartnäckigkeit beweist, fährt in aller Regel besser, denn ein Tilgungsplan erweist sich als ideales Vergleichskriterium.
Zu den teuren und versteckten Kostentreibern gehören in der Regel die so genannten Bereitstellungszinsen.
Meist benötigt der Darlehensnehmer der neu baut den Baukredit nicht sofort und in einer Gesamtsumme. Meist werden Teilbeträge portionsweise nach Bauabschnitten und zur Bauendabnahme angefordert. Da für die Beträge, die noch nicht angefordert worden sind, noch keine Zinsen bezahlt werden, sprechen die meisten Geldgeber in solchen Fällen von Verlusten für die jeweilige Bank.
Die Argumentation der Darlehensgeber besagt, dass sie die gesamte Darlehenssumme für den Kreditnehmer bereitgestellt hat und dafür auf den Kapitalmärkten Geld bezahlen müssen.
Diesen Verlust lassen sich die Banken durch ihre Kunden ersetzen, indem sie Bereitstellungszinsen verlangen.
Da bei der Bemessung der bereitstellungszinsfreien Zeit und der Höhe dieser Kosten enorme Unterschiede zwischen den Geldgebern bestehen, sollte der Häuslebauer frühzeitig Fragen in Bezug auf diese Kosten stellen.
Die Höhe der Bereitstellungszinsen allein sollte zwar nicht das einzige Kriterium sein, um sich für einen bestimmten Geldgeber zu entscheiden, doch können auf diesem Wege unter Umständen Verhandlungen mit der Bank geführt werden.